AutobahnVignette Guide Schritt für Schritt zur richtigen Vignette

Vignettenarten in Österreich

Die österreichische Autobahnvignette ist in vier Zeitkategorien und für verschiedene Fahrzeugklassen erhältlich.

→ Zur Auswahlmatrix – Vergleichen Sie alle Kategorien auf einen Blick.

Zeitkategorien der Vignette

Jahresvignette

Die Jahresvignette ist die am häufigsten gekaufte Kategorie. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des übernächsten Jahres – also insgesamt 14 Monate. Dies macht sie besonders attraktiv für Personen, die regelmäßig auf österreichischen Autobahnen fahren. Der Preis für 2025 beträgt 96,80 EUR für PKW.

  • Gültigkeitsdauer: 14 Monate (1. Dez. bis 31. Jän.)
  • Ideal für: Pendler, Vielfahrer, Österreich-Urlauber
  • Preis 2025 (PKW): 96,80 EUR
  • Sofort nach Kauf gültig

2-Monats-Vignette

Die 2-Monats-Vignette gilt für 61 Tage ab dem gewählten Startdatum. Sie kann bis zu 18 Tage im Voraus gekauft werden. Diese Kategorie eignet sich für längere Urlaubsreisen oder saisonale Nutzung. Für PKW kostet sie 2025 29,00 EUR.

  • Gültigkeitsdauer: 61 Tage
  • Ideal für: Sommerurlaub, längere Reisen
  • Preis 2025 (PKW): 29,00 EUR
  • Startdatum wählbar (bis 18 Tage im Voraus)

10-Tages-Vignette

Die 10-Tages-Vignette gilt für 10 Tage ab dem gewählten Startdatum. Sie ist die beliebteste Wahl für Durchreisende und Kurzurlauber. Das Startdatum kann bis zu 18 Tage im Voraus festgelegt werden. Für PKW kostet sie 2025 11,50 EUR.

  • Gültigkeitsdauer: 10 Tage
  • Ideal für: Kurzurlaub, Durchreise
  • Preis 2025 (PKW): 11,50 EUR
  • Startdatum wählbar (bis 18 Tage im Voraus)

1-Wochen-Vignette (Motorrad)

Die 1-Wochen-Vignette ist ausschließlich für Motorräder erhältlich. Sie gilt für 7 Tage ab dem gewählten Startdatum und bietet Motorradfahrern eine kostengünstige Option für kurze Touren durch Österreich. Preis 2025: 7,60 EUR.

  • Gültigkeitsdauer: 7 Tage
  • Nur für Motorräder
  • Preis 2025: 7,60 EUR
  • Startdatum wählbar

Fahrzeugkategorien

FahrzeugkategorieBeschreibungVignettenartenBesonderheiten
PKW (Kategorie A)Personenkraftwagen bis 3,5 t zGGJahres, 2-Monate, 10 TageHäufigste Kategorie
Motorrad (Kategorie M)Zweiräder, KrafträderJahres, 2-Monate, 10 Tage, 1 WocheGünstigere Tarife
Wohnmobil bis 3,5 tFreizeitfahrzeuge bis 3,5 t zGGJahres, 2-Monate, 10 TageWie PKW-Tarif
Wohnmobil 3,5–7,5 tGrößere WohnmobileJahres, 2-Monate, 10 TageHöherer Tarif
Bus bis 3,5 tKleinbusse, MinivansJahres, 2-Monate, 10 TageWie PKW-Tarif
Bus über 3,5 tReisebusse, LinienbusseJahres, 2-Monate, 10 TageStreckenmaut möglich
LKW über 3,5 tSchwere NutzfahrzeugeStreckenmaut (GO-Box)Keine Vignette – GO-Box!
AnhängerAlle AnhängertypenKeine VignettenpflichtVignette des Zugfahrzeugs gilt

Kaufkanäle

KaufkanalVerfügbarkeitVorteileHinweise
ASFINAG Online-Shop24/7Sofortige Aktivierung, bequem von zuhauseKreditkarte oder Bankomatkarte erforderlich
Tankstellen in ÖsterreichÖffnungszeitenPersönliche Beratung möglichNicht alle Tankstellen bieten alle Kategorien an
ÖAMTC / ARBÖÖffnungszeitenBeratung, Mitgliedervorteile möglichMitgliedschaft nicht erforderlich
Tabak-TrafikenÖffnungszeitenWeit verbreitet, auch in kleineren OrtenNur ausgewählte Kategorien
GrenzübergängeBetriebszeitenKauf direkt bei Einreise möglichNicht an allen Grenzübergängen verfügbar
Ausländische VerkaufsstellenVariiertKauf vor der Reise möglichNur in ausgewählten Nachbarländern

Grenzen und Ausnahmen

  • Fahrzeuge über 3,5 t zGG benötigen keine Vignette, sondern eine GO-Box für die streckenbezogene Maut.
  • Anhänger sind von der Vignettenpflicht ausgenommen – die Vignette des Zugfahrzeugs gilt.
  • Sondermautstrecken (z. B. Brennerautobahn, Tauernautobahn, Karawankentunnel) erfordern eine zusätzliche Maut.
  • Diplomatische Fahrzeuge und bestimmte Einsatzfahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit.
  • Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen benötigen dieselbe Vignette wie österreichische Fahrzeuge.
  • Die Vignette ist nicht übertragbar – sie ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden.
  • Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich, außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
  • Bei Kennzeichenänderung muss eine neue Vignette erworben werden.